Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Copyfix
Auftragsbestätigung
Nach Auftragsbestätigung bei Neukunden erhält der Kunde von uns ein Gut zum Druck oder ein Gut zum Stick. Fehlerhafte Angaben müssen
innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Bestätigung an uns schriftlich mitgeteilt werden. Bei vorhandenen Daten (Neuaufträge bestehender Kunden)
sind wir nicht mehr verpflichtet ein Gut zum Druck oder ein Gut zum Stick zu erstellen. Falls der Kunde das trotzdem wünscht, muss er dies
ausdrücklich verlangen. Erstellen wir infolge Termindruckes kein Gut zum Druck oder kann ein solches nicht erstellt werden, haften wir nicht
für Fehler in Farbe, Motiv und Text. Spätere Reklamationen, wie falscher Text, falsche Platzierung, falsche Druckfarbe etc. können nicht mehr akzeptiert
werden. Bestätigung des Guts zum Druck sind einer Auftragsbestätigung gleichzustellen mit einem Vertrag.
Preise
Unsere Preise verstehen sich netto exkl. Mwst Alle Grafik- und Punchprogramme werden bei uns gespeichert, aber nicht herausgegeben,
da die Kosten nur anteilsmässig verrechnet werden.
Zahlung
Bei Spezialanfertigungen sind 50% des Auftragswertes im Voraus zahlbar. Für Neukunden erfolgen die ersten drei Bestellungen gegen Vorauszahlung.
Der Auftraggeber haftet für die Bezahlung der bestellten Ware, auch wenn diese in seinem Auftrag an Dritte geliefert wird. Bei überfälligen Zahlungen
folgt bis zur Regelung der Ausstände ein Lieferstopp, die bestellten Artikel sind bis zur Zahlung Eigentum der Firma Copyfix, dies gilt auch für
angelieferte Artikel sowie für den Zwischenhandel. Der Kunde ist nicht berechtigt unsere Forderungen mit allfälligen Gegenansprüchen zu verrechnen.
Das Fehlen einzelner Teile aus der Bestellung oder Garantieansprüche gegenüber dem Lieferanten berechtigen nicht zum Aufschub fälliger Zahlungen.
Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins hat die Firma Copyfix das Recht, jederzeit mit oder ohne Nachfrist die Vertragserfüllung zu unterbrechen,
vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferten Gegenstände zurückzufordern, sowie Schadenersatz zu verlangen.
Der Kunde gibt nach Artikel 28 des ZGB mit der Akzeptanz der allgemeinen Geschäftsbedingungen die Einwilligung, dass seine Daten im Internet
veröffentlicht werden können, wenn er nach mehrmaliger Mahnung der Begleichung der Rechnung nicht nachkommt. Mindestens die letzte Mahnung
muss schriftlich und eingeschrieben erfolgen.
Lieferung
Verpackung und Porto werden dem Kunden verrechnet. Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Vom Besteller geliefertes Material
Vom Besteller beschafftes Material ist dem Drucker frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung
des Materials entstehen können (Qualität und Quantität sowie allfällige Maschinenprobleme). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Materials
auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Oder die Beschädigung durch Gebäudebrand oder Wasserschaden usw.
Spezielle Materialbeschaffenheit
Die heutige Materialbeschaffenheit von Textilien (Wind-, Wasser- und zum Teil Schmutzabweisend) kann dazu führen, dass kein befriedigendes Endergebnis
erzielt wird. Aus diesem Grunde erlauben wir uns, Sie vorgängig über die Möglichkeiten mit solchen Materialien aufzuklären. Erfolgt die Erteilung eines
Auftrages, obschon wir von der Ausführung abraten oder eine alternative anbieten, lehnen wir jegliche Haftung ab.
Lieferzeiten
Standard: 10 bis 14 Arbeitstage nach Rückbestätigung des GzD verlässt der Transfer unser Haus.
Express: 4 Arbeitstage nach Rückbestätigung des GzD verlässt der Transfer unser Haus.
Samstage und Sonntage werden nicht mitgerechnet.
Zuschlag für Expresskosten sind pauschal Fr. 85.00
Unsere Lieferzeiten sind Richtwerte. Aus Lieferverzögerungen, gleich welcher Art, stehen dem Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche zu,
noch kann er vom Vertag zurücktreten. Bei höherer Gewalt und Betriebsstörungen, gleich welcher Art, bei uns oder einem Vorlieferanten, sind wir
berechtigt, die Lieferzeit zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Änderungen
Die Lieferzeiten werden angemessen verlängert, soweit und solange der Besteller die Prüfung von Ausdrucken, Korrekturabzügen, Fertigmustern
oder Logos etc. vornimmt. Änderungen berechtigen uns die Lieferzeit zu verlängern.
Qualität
Farbabweichungen, Grössenunterschiede oder Haltbarkeit können je nach Grundmaterial oder Druckverfahren nicht ausgeschlossen werden.
Mängelrüge
Reklamationen müssen schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Erhalten der Ware erfolgen. Bei begründeter Mängelrüge sind wir berechtigt
zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung, Wandlung des Vertrags oder Minderung des Preises zu wählen. Angelieferte Waren werden nicht ersetzt
(siehe Haftung).
Haftung
Unsere Haftung für jegliche Art von Drucken oder Stickerei beschränkt sich auf den Wert des Druckes, Transfers oder Stickerei. Es entfallen
alle Garantie-Ansprüche, wenn der Kunde andere als Copyfix-Verbrauchsmaterialien verwendet. Es liegt in der Verantwortung des Kunden,
die Produckte auf die Eignung für die vorgesehenen Zwecke zu überprüfen. Die Firma Copyfix übernimmt keine Haftung auf fehlerhaft gelieferte Mengen
oder Artikel. Beim Siebdruck-Transfer kann es leichte Druckstellen geben, dies ist Material abhängig. Vom Einspannen in unsere Stickrahmen
können auf gewissen Materialien Druckstellen entstehen. Diese sollten aber spätestens nach dem ersten Waschen wieder weg sein. Trotz grösster
Sorgfalt kann es vorkommen, dass beim Aufnähen von Abzeichen oder bei Direktstickerei das Grundmaterial aus irgendeinem Grund beschädigt wird.
Bei vom Kunden angelieferten Materialien, auch durch Dritte, lehnen wir jegliche Haftung ab. Auch bei Fehler unsererseits berechtigt das den Kunden
nicht Abzüge auf der Rechnung zu machen oder die Rechnung nicht zu begleichen.
Für Textilien aller Art wie Polos, T-Shirt’s, Hemden, Frottewäsche und Caps unserer Zulieferanten bleiben Qualität wie Material-, Grössen- und
Farbdifferenzen vorbehalten.
Bei elektronischen Daten und Datenübernahme
Für vom Kunden angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt der Drucker keinerlei Verantwortung.
Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch
qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeiten Dateien
wird vom Drucker nicht übernommen. Die Haftung des Druckers beschränkt sich auf von ihm verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit
zurückzuführen sind.
Position von Direktstickereien und Transferdruck
Bei Direktstickereien und Transferdruck benötigen wir unbedingt eine genaue Schablone oder Beschreibung für die Position der Stickerei
oder des Druckes. Fehlt diese bei Ihrem Auftrag, gehen wir davon aus, dass wir die Positionierung nach bestem Wissen für Sie ausführen sollen.
Diesbezügliche Reklamationen müssen wir somit ablehnen. Da das Positionieren von Hand bei jedem Textil einzeln ausgeführt wird, können
kleinere Abweichungen vorkommen.
Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden.
Entwürfe, Filme, Grafik
Filme, Druckvorlagen, Siebe, Gut zum Druck - und Stick bleiben Eigentum der Firma Copyfix, auch wenn sie gesondert berechnet werden.
Die eingelieferten Vorlagen werden durch uns bearbeitet als Produktionsgrundlage. Die erstellten Programme (Stickprogramme), die auf
Kundenwunsch digitalisiert und für Nachbestellungen gratis archiviert werden bleiben Eigentum der Firma Copyfix.
Entwürfe und Reinzeichnungen sind unser geistiges Eigentum und dürfen ohne unsere Bewilligung weder kopiert noch vervielfältigt oder
einer anderen Produktionswerkstätte zur Ausführung weitergegeben werden. Es ist unser Know-how und bleibt somit unser Eigentum.
Die Kosten für Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Durchführung kommt.
Archivierung von Arbeitsunterlagen
Eine Archivierungspflicht für Arbeitsunterlagen (Daten, usw.) besteht für den Drucker nicht; es sei denn, dies werde ausdrücklich vereinbart.
Wird zusätzlich der Druckvertrag mit einem Archivierungsvertrag ergänzt, so erfolgt die Archivierung auf Gefahr des Auftraggebers und wird
zusätzlich in Rechnung gestellt. Jede Haftung des Druckers für den Verlust oder Beschädigung von Daten bzw. den weiteren Arbeitsunterlagen
wird wegbedungen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist der Druck Ort. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte des Druckortes zuständig,
sofern keine andere Abmachung getroffen wird. Anwendbar ist schweizerisches Recht.