Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Copyfix

Auftragsbestätigung
Nach Auftragsbestätigung bei Neukunden erhält der Kunde von uns ein Gut zum Druck oder ein Gut zum Stick. Fehlerhafte Angaben müssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Bestätigung an uns schriftlich mitgeteilt werden. Bei vorhandenen Daten (Neuaufträge bestehender Kunden) sind wir nicht mehr verpflichtet ein Gut zum Druck oder ein Gut zum Stick zu erstellen. Falls der Kunde das trotzdem wünscht, muss er dies ausdrücklich verlangen. Erstellen wir infolge Termindruckes kein Gut zum Druck oder kann ein solches nicht erstellt werden, haften wir nicht für Fehler in Farbe, Motiv und Text. Spätere Reklamationen, wie falscher Text, falsche Platzierung, falsche Druckfarbe etc. können nicht mehr akzeptiert werden. Bestätigung des Guts zum Druck sind einer Auftragsbestätigung gleichzustellen mit einem Vertrag.

Preise
Unsere Preise verstehen sich netto exkl. Mwst Alle Grafik- und Punchprogramme werden bei uns gespeichert, aber nicht herausgegeben, da die Kosten nur anteilsmässig verrechnet werden.

Zahlung
Bei Spezialanfertigungen sind 50% des Auftragswertes im Voraus zahlbar. Für Neukunden erfolgen die ersten drei Bestellungen gegen Vorauszahlung. Der Auftraggeber haftet für die Bezahlung der bestellten Ware, auch wenn diese in seinem Auftrag an Dritte geliefert wird. Bei überfälligen Zahlungen folgt bis zur Regelung der Ausstände ein Lieferstopp, die bestellten Artikel sind bis zur Zahlung Eigentum der Firma Copyfix, dies gilt auch für angelieferte Artikel sowie für den Zwischenhandel. Der Kunde ist nicht berechtigt unsere Forderungen mit allfälligen Gegenansprüchen zu verrechnen. Das Fehlen einzelner Teile aus der Bestellung oder Garantieansprüche gegenüber dem Lieferanten berechtigen nicht zum Aufschub fälliger Zahlungen. Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins hat die Firma Copyfix das Recht, jederzeit mit oder ohne Nachfrist die Vertragserfüllung zu unterbrechen, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferten Gegenstände zurückzufordern, sowie Schadenersatz zu verlangen. Der Kunde gibt nach Artikel 28 des ZGB mit der Akzeptanz der allgemeinen Geschäftsbedingungen die Einwilligung, dass seine Daten im Internet veröffentlicht werden können, wenn er nach mehrmaliger Mahnung der Begleichung der Rechnung nicht nachkommt. Mindestens die letzte Mahnung muss schriftlich und eingeschrieben erfolgen.

Lieferung
Verpackung und Porto werden dem Kunden verrechnet. Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

Vom Besteller geliefertes Material
Vom Besteller beschafftes Material ist dem Drucker frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität und Quantität sowie allfällige Maschinenprobleme). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Materials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Oder die Beschädigung durch Gebäudebrand oder Wasserschaden usw.

Spezielle Materialbeschaffenheit
Die heutige Materialbeschaffenheit von Textilien (Wind-, Wasser- und zum Teil Schmutzabweisend) kann dazu führen, dass kein befriedigendes Endergebnis erzielt wird. Aus diesem Grunde erlauben wir uns, Sie vorgängig über die Möglichkeiten mit solchen Materialien aufzuklären. Erfolgt die Erteilung eines Auftrages, obschon wir von der Ausführung abraten oder eine alternative anbieten, lehnen wir jegliche Haftung ab.

Lieferzeiten
Standard: 10 bis 14 Arbeitstage nach Rückbestätigung des GzD verlässt der Transfer unser Haus. Express: 4 Arbeitstage nach Rückbestätigung des GzD verlässt der Transfer unser Haus. Samstage und Sonntage werden nicht mitgerechnet. Zuschlag für Expresskosten sind pauschal Fr. 85.00

Unsere Lieferzeiten sind Richtwerte. Aus Lieferverzögerungen, gleich welcher Art, stehen dem Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche zu, noch kann er vom Vertag zurücktreten. Bei höherer Gewalt und Betriebsstörungen, gleich welcher Art, bei uns oder einem Vorlieferanten, sind wir berechtigt, die Lieferzeit zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten.

Änderungen
Die Lieferzeiten werden angemessen verlängert, soweit und solange der Besteller die Prüfung von Ausdrucken, Korrekturabzügen, Fertigmustern oder Logos etc. vornimmt. Änderungen berechtigen uns die Lieferzeit zu verlängern.

Qualität
Farbabweichungen, Grössenunterschiede oder Haltbarkeit können je nach Grundmaterial oder Druckverfahren nicht ausgeschlossen werden.

Mängelrüge
Reklamationen müssen schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Erhalten der Ware erfolgen. Bei begründeter Mängelrüge sind wir berechtigt zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung, Wandlung des Vertrags oder Minderung des Preises zu wählen. Angelieferte Waren werden nicht ersetzt (siehe Haftung).

Haftung
Unsere Haftung für jegliche Art von Drucken oder Stickerei beschränkt sich auf den Wert des Druckes, Transfers oder Stickerei. Es entfallen alle Garantie-Ansprüche, wenn der Kunde andere als Copyfix-Verbrauchsmaterialien verwendet. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Produckte auf die Eignung für die vorgesehenen Zwecke zu überprüfen. Die Firma Copyfix übernimmt keine Haftung auf fehlerhaft gelieferte Mengen oder Artikel. Beim Siebdruck-Transfer kann es leichte Druckstellen geben, dies ist Material abhängig. Vom Einspannen in unsere Stickrahmen können auf gewissen Materialien Druckstellen entstehen. Diese sollten aber spätestens nach dem ersten Waschen wieder weg sein. Trotz grösster Sorgfalt kann es vorkommen, dass beim Aufnähen von Abzeichen oder bei Direktstickerei das Grundmaterial aus irgendeinem Grund beschädigt wird. Bei vom Kunden angelieferten Materialien, auch durch Dritte, lehnen wir jegliche Haftung ab. Auch bei Fehler unsererseits berechtigt das den Kunden nicht Abzüge auf der Rechnung zu machen oder die Rechnung nicht zu begleichen. Für Textilien aller Art wie Polos, T-Shirt’s, Hemden, Frottewäsche und Caps unserer Zulieferanten bleiben Qualität wie Material-, Grössen- und Farbdifferenzen vorbehalten.

Bei elektronischen Daten und Datenübernahme
Für vom Kunden angelieferte Daten, die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt der Drucker keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeiten Dateien wird vom Drucker nicht übernommen. Die Haftung des Druckers beschränkt sich auf von ihm verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Position von Direktstickereien und Transferdruck
Bei Direktstickereien und Transferdruck benötigen wir unbedingt eine genaue Schablone oder Beschreibung für die Position der Stickerei oder des Druckes. Fehlt diese bei Ihrem Auftrag, gehen wir davon aus, dass wir die Positionierung nach bestem Wissen für Sie ausführen sollen. Diesbezügliche Reklamationen müssen wir somit ablehnen. Da das Positionieren von Hand bei jedem Textil einzeln ausgeführt wird, können kleinere Abweichungen vorkommen.

Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden.

Entwürfe, Filme, Grafik
Filme, Druckvorlagen, Siebe, Gut zum Druck - und Stick bleiben Eigentum der Firma Copyfix, auch wenn sie gesondert berechnet werden. Die eingelieferten Vorlagen werden durch uns bearbeitet als Produktionsgrundlage. Die erstellten Programme (Stickprogramme), die auf Kundenwunsch digitalisiert und für Nachbestellungen gratis archiviert werden bleiben Eigentum der Firma Copyfix. Entwürfe und Reinzeichnungen sind unser geistiges Eigentum und dürfen ohne unsere Bewilligung weder kopiert noch vervielfältigt oder einer anderen Produktionswerkstätte zur Ausführung weitergegeben werden. Es ist unser Know-how und bleibt somit unser Eigentum. Die Kosten für Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Durchführung kommt.

Archivierung von Arbeitsunterlagen
Eine Archivierungspflicht für Arbeitsunterlagen (Daten, usw.) besteht für den Drucker nicht; es sei denn, dies werde ausdrücklich vereinbart. Wird zusätzlich der Druckvertrag mit einem Archivierungsvertrag ergänzt, so erfolgt die Archivierung auf Gefahr des Auftraggebers und wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Jede Haftung des Druckers für den Verlust oder Beschädigung von Daten bzw. den weiteren Arbeitsunterlagen wird wegbedungen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist der Druck Ort. Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte des Druckortes zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wird. Anwendbar ist schweizerisches Recht.

Zwischenhandel

Verkauf Siebdruck-Transfer für Händler, Sportgeschäfte und Sportclubs
Herstellung von Siebdruck-Transfer für den Wiederverkauf. Wir produzieren für Sportgeschäfte, Zwischenhändler oder Sportclubs Transfer-Siebdrucke zum selber übertragen mit einer Heisspresse.

Verlangen Sie bei uns die Preisliste für den Zwischenhandel.

Beanstandungen
Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen bei versteckten Mängeln sofort nah bekannt werden, an uns zu richten. Beanstandete Ware ist uns auf Verlangen zurück zu senden/bringen.

Im Falle berechtigter Beanstandung haben wir das Recht auf Nachbesserung, aus unserem Textilsortiment eine Ersatzlieferung oder Minderung (dies gilt nur für die genaue Anzahl der fehlerhaften Artikel, wenn der Kunde aus irgendeinem Grund mehr bestellen muss, z.B. Sonderanfertigung haften wir nicht für die Mehrlieferung).

Das Recht auf Schadenersatz wird beschränkt auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir veredelte Ware, die nicht von uns selber veredelt wurde, nicht als Reklamation ersetzten können. Der Käufer verpflichte sich daher, die Ware vor dem Veredeln (Bedrucken, Besticken und Ähnliches) auf Übereinstimmung mit der bestellten Ware und etwaige Mängel zu untersuchen.

Angelieferte Ware
Bei angelieferten Artikeln, die zeitlichen oder personellen Mehraufwand erfordern, wird dieser gesondert verrechnet.

Das Bedrucken auf angelieferte Ware erfolgt ohne die Übernahme einer Haltbarkeit- oder Waschgarantie dies beinhaltet auch keine Garantie für evt. Durchblutung (Verfärbung) des Transfers, da uns die Materialbeschaffenheit und Verträglichkeit nicht bekannt ist.

Der Kunde od. Zulieferer muss vor Auftragsvergabe durch eine Musterbestellung prüfen, ob die angefertigte Ware seinen Ansprüchen genügt. Im Falle einer fehlerhaften Bearbeitung unserer seits, haften wir ausschliesslich für den Wert der Drucke und/oder Transfer.

Mängel an Waren/Garantie
Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichung von der Qualität, Farbe oder Massen sind kein Grund zur Beanstandung.

Transerdrucke zur Aufbringung durch andere Personen
Die Anwendung, Verwendung und Verarbeitung unserer Transfers erfolgt ausserhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegt daher ausschliesslich im Verantwortungsbereich des Kunden. Der Kunde muss vor der Verarbeitung der gelieferten Transfers, diese selbst und die Ware auf ihre Eignung für das beabsichtige Verfahren prüfen, da wir im Falle einer fehlerhaften Lieferung nur Ersatz für unsere gelieferten Transfers leisten, Tests sind unerlässlich!
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